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   LG Berlin, 31.03.2011 - 41 S 225/10   

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https://dejure.org/2011,75475
LG Berlin, 31.03.2011 - 41 S 225/10 (https://dejure.org/2011,75475)
LG Berlin, Entscheidung vom 31.03.2011 - 41 S 225/10 (https://dejure.org/2011,75475)
LG Berlin, Entscheidung vom 31. März 2011 - 41 S 225/10 (https://dejure.org/2011,75475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Rechtsanwaltskosten für Einholung einer Kostendeckungszusage bei RSV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und unrichtig angekündigter

    Auszug aus LG Berlin, 31.03.2011 - 41 S 225/10
    Ohne eine eindeutige Geschwindigkeitsherabsetzung und einen Beginn des Abbiegens der Klägerin, was der Beklagte nach den zutreffenden Feststellungen des Amtsgerichts nicht bewiesen hat, hätte er schon nicht auf die Ankündigung der angezeigten Fahrtrichtung der Klägerin vertrauen dürfen (vgl. OLG Hamm Urteil vom 11.03.2003 - 9 U 169/02 - NZV 2003, 414, bereits vom Amtsgericht zitiert).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus LG Berlin, 31.03.2011 - 41 S 225/10
    Es steht nicht fest, dass das Blinken der Klägerin sich auf die Schädigung ausgewirkt hat (vgl. BGH Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 115/05 - NJW 2007, 506; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., StVG § 17 Rn. 5).
  • OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01

    Umfang der Informationspflichten eines Anlagevermittlers bei der Vermittlung

    Auszug aus LG Berlin, 31.03.2011 - 41 S 225/10
    So hat das OLG Köln (Urteil vom 09.04.2003 - 2 U 52/01 - JurBüro 2003, 468) angenommen, dass die Geltendmachung des gemäß § 67 VVG a.F. auf den Rechtsschutzversicherer übergegangenen Anspruchs im Wege gewillkürter Prozessstandschaft unbedenklich ist, die hier nicht vorliegt.
  • LG Berlin, 09.12.2009 - 42 O 162/09

    Schwellengebühr von 1,3 stellt eine Regelgebühr für den "durchschnittlichen" bzw.

    Auszug aus LG Berlin, 31.03.2011 - 41 S 225/10
    Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 09.12.2009 - 42 O 162/09 - (zitiert nach juris) nur eine Aktivlegitimation des Klägers bejaht, soweit der Rechtschutzversicherer nicht gezahlt hatte.
  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 132/10

    Wohnraummiete: Umdeutung einer unwirksamen Vereinbarung über

    Auszug aus LG Berlin, 31.03.2011 - 41 S 225/10
    Hinsichtlich der Gebühren für die Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung in Höhe von 155, 30 EUR scheidet auch unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens ein Anspruch der Klägerin aus, weil die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht erforderlich war (vgl. BGH Urteil vom 09.03.2011 - VIII ZR 132/10 - zitiert nach juris).
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